Corona-Virus (COVID-19)
Informationen für Patienten und Besucher
Regelungen ab dem 1. März 2023
Zum 1. März 2023 sind fast alle Corona-bedingten gesetzlichen Regelungen für Krankenhäuser ausgelaufen. Was Sie dazu wissen sollten:
Maskenpflicht
Besucherinnen und Besucher sind zunächst weiterhin verpflichtet, während ihres gesamten Aufenthalts im Krankenhaus eine FFP2-Maske zu tragen.
Mitarbeitende des Krankenhauses sowie Patientinnen und Patienten hingegen sind von der Maskenpflicht befreit.
Patientenbesuche
Seit dem 1. März 2023 gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen mehr für Patientenbesuche im Krankenhaus. Sowohl die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher als auch Einschränkungen in Bezug auf Anzahl und Dauer der Besuche sind aufgehoben. Eine Terminvereinbarung für Patientenbesuche ist nicht mehr erforderlich. Es gelten die in unserer Hausordnung festgeschriebenen Besuchszeiten von 10 bis 20 Uhr.
Bei Erkältungssymptomen und/oder Krankheitsgefühl verzichten Sie bitte im Interesse unserer Patienten und Mitarbeitenden auf einen Besuch im Krankenhaus. Vielen Dank!